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Seit vielen Jahren halte ich Seminare zum Prozess- oder Verfahrenskostenhilferecht innerhalb und außerhalb der Justiz. Der Grundkurs (Materielles Recht/Verfahrensrecht/Kostenfestsetzung) für Rechtspfleger/innen dauert normalerweise drei Tage, dabei werde ich von einer Kollegin, vor allem zum Thema Kostenfestsetzung, tatkräftig unterstützt.

 


 

Daneben finden unregelmäßig eintägige Intensivkurse für Rechtsanwält/innen und Kanzleimitarbeiter/innen statt. Die Seminare sind softwareunabhängige juristische Fortbildungen die versuchen, das Thema den Teilnehmer/innen so praxisnah wie möglich näher zu bringen.

Bei Interesse sind eventuell auch In-House-Schulungen in Ihren Räumlichkeiten möglich (10-24 Teilnehmer). Bei Interesse sprechen Sie mich an.

Eine zunehmende Zahl von Mandanten ist auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe angewiesen. Diese „Nebenverfahren“ werden selbst immer umfangreicher und binden Arbeitszeit. Ziel des Seminars ist es praktisches Handwerkszeug für eine effektive und zügige Bearbeitung an die Hand zu geben.

Das Recht zur Prozesskostenhilfe ist von einer Vielzahl, oft wenig bekannter, Entscheidungen geprägt, in der Veranstaltung und im umfangreichen Skript wird auf diese hingewiesen.

Das Seminar behandelt Fragen des materiellen und des Verfahrensrechts unter besonderer Berücksichtigung der Familiensachen. Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von VKH, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. §§ 15, 12 Ziff. 2 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist.

 

Inhalt:

—  Subjektive Voraussetzungen

◦       Einsatz von Vermögen

◦       Finanzierung durch Dritte (RSV, PKV)

◦       Einsatz von Einkommen

◦       praktische Hilfen

—  Objektive Voraussetzungen

—  Ausgewählte Fragen des Verfahrensrechts

◦       Antrag und Bewilligung

◦       Exkurs: Einkommensermittlung bei Selbstständigen

◦       Wirkung der PKH

◦       PKH mit Zahlungsanordnung

◦       Überprüfung / Abänderung / Aufhebung

◦       usw.


Soweit es der zeitliche Rahmen zulässt, werden Fragen aus dem Teilnehmerkreis erörtert, die auch schon vorab per Email übersandt werden können.

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